Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was sich für Ihre Heizung und Förderung ändert

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was sich für Ihre Heizung und Förderung ändert

Janne Urban Hernandez
von Janne Urban Hernandez
28. August 2026

Seit Ende Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für die Modernisierung von Heizungen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes und bringt wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heizungsart. Gleichzeitig verändern sich die Rahmenbedingungen für fossile Heizungen und die staatliche Förderung für den Heizungstausch.

In der aktuellen Folge unseres Podcasts Knoche-Talk haben wir das Thema gemeinsam mit Gebäudeenergieberater Julian Rinke besprochen. Die wichtigsten Änderungen und was sie für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bedeuten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Öl und Gas dürfen wieder eingebaut werden

Eine der auffälligsten Änderungen: Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien nutzen müssen, entfällt. Damit können grundsätzlich auch wieder neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Das Gesetz schafft damit mehr technologische Wahlfreiheit.

Doch die freie Wahl bedeutet nicht automatisch, dass jede Heizungsart langfristig gleich wirtschaftlich ist. Gerade bei neuen fossilen Heizungen spielen die zukünftige Entwicklung der Brennstoffpreise und die Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe eine wichtige Rolle.

Die Bio-Treppe: Steigende Anforderungen an fossile Heizungen

Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss künftig die sogenannte Bio-Treppe berücksichtigen. Sie sieht einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.

Bei Gasheizungen steigt der vorgeschriebene Anteil an klimafreundlichen Gasen schrittweise an. Ab 2029 beginnt die Quote mit 10 Prozent und steigt anschließend weiter an. Dadurch können die Kosten für den Brennstoff über die Jahre deutlich steigen, insbesondere wenn klimafreundliche Gase wie Biomethan teurer als fossiles Erdgas sind.

Genau hier liegt eine der größten Unsicherheiten: Wie sich Verfügbarkeit und Preise dieser klimafreundlichen Brennstoffe langfristig entwickeln werden, lässt sich heute nur schwer abschätzen.

Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht darin ein erhebliches Kostenrisiko. In seinem IW-Report Nr. 36 kommt das Institut zu dem Ergebnis, dass sich die jährlichen Kosten einer neu eingebauten Gasheizung in einer typischen teilsanierten Altbauwohnung bis 2040 im Durchschnittsszenario nahezu verdoppeln könnten – von rund 1.080 Euro im Jahr 2026 auf etwa 1.952 Euro im Jahr 2040.

Was kostet eine fossile Heizung langfristig?

Auch die Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer einer Heizung sprechen dafür, nicht nur auf den Anschaffungspreis zu schauen.

Eine aktuelle Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE hat verschiedene Wärmeversorgungssysteme über einen Zeitraum von 20 Jahren miteinander verglichen. Betrachtet wurden dabei unter anderem die Kosten für Heizung und Warmwasser sowie Investitions- und laufende Kosten.

Das Ergebnis: In den untersuchten Szenarien liegen Gasheizungen mit den künftig steigenden Anteilen klimafreundlicher Gase bei den Gesamtkosten durchweg über Wärmepumpen und Fernwärme. Im beispielhaften Einfamilienhaus können die Kostenunterschiede über einen Zeitraum von 20 Jahren bis zu 49.000 Euro betragen.

Die beiden Studien setzen unterschiedliche Schwerpunkte, kommen aber zu einer ähnlichen Erkenntnis: Eine fossile Heizung kann bei der Anschaffung zunächst günstiger sein. Über die gesamte Nutzungsdauer können die laufenden Kosten jedoch deutlich höher ausfallen.

Was ändert sich bei der Heizungsförderung?

Auch bei der staatlichen Förderung gibt es neue Rahmenbedingungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt grundsätzlich bestehen, die förderfähigen Kosten und einzelne Bonusregelungen wurden jedoch angepasst.

Für die erste Wohneinheit eines Einfamilienhauses wird bei der Heizungsförderung eine förderfähige Investitionssumme von maximal 30.000 Euro berücksichtigt. Die Förderung setzt sich weiterhin aus einer Grundförderung und möglichen Boni zusammen. Je nach Voraussetzungen kann sich dadurch ein unterschiedlich hoher Zuschuss ergeben.

Wichtig ist: Die Förderbedingungen entwickeln sich weiter. Förderinteressierte sollten deshalb vor Beginn der Maßnahme prüfen, welche Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten. Bereits bewilligte Förderungen sind von späteren Änderungen grundsätzlich nicht betroffen.

Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und die möglichen Fördermöglichkeiten prüfen.

Der KfW-Kredit als Ergänzung

Neben dem Zuschuss kann je nach Voraussetzungen auch eine Finanzierung über die KfW interessant sein. Damit lässt sich der Teil der Investition finanzieren, der nicht durch die Förderung abgedeckt wird.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten im konkreten Fall infrage kommen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt unter anderem von der geplanten Heizungsanlage und der persönlichen Situation ab. Deshalb lohnt es sich, Förderung und Finanzierung von Anfang an gemeinsam zu betrachten.

Erst berechnen, dann entscheiden

Ganz gleich, ob Sie sich für eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder eine andere Heizlösung interessieren: Am Anfang einer guten Heizungsplanung sollte die Heizlastberechnung stehen.

Sie zeigt, wie viel Heizleistung Ihr Gebäude tatsächlich benötigt. Dadurch kann die neue Anlage passend dimensioniert werden – weder unnötig groß noch zu klein.

Gerade bei einer Wärmepumpe ist eine genaue Planung besonders wichtig. Eine passende Auslegung trägt dazu bei, dass die Anlage effizient arbeitet und die laufenden Kosten möglichst niedrig bleiben.

Erst wenn die technischen Voraussetzungen geklärt sind, lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Heizlösung für Ihr Gebäude geeignet ist und welche Förderung dafür infrage kommt.

Unser Fazit

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt wieder mehr Wahlfreiheit bei der Heizungswahl. Öl- und Gasheizungen sind grundsätzlich wieder möglich. Gleichzeitig bleiben jedoch die langfristigen Kosten ein wichtiger Faktor.

Die steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe und die damit verbundenen Preisrisiken sollten bei einer Entscheidung für eine fossile Heizung unbedingt berücksichtigt werden. Aktuelle Berechnungen des IW und des Fraunhofer ISE zeigen, dass eine zunächst günstigere Anschaffung langfristig nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung sein muss.

Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, beraten wir Sie gerne. Gemeinsam schauen wir uns Ihr Gebäude an, berechnen den tatsächlichen Wärmebedarf und prüfen, welche Heizlösung und welche Förderung für Sie aktuell sinnvoll sind.

Rufen Sie uns gerne an 02974 – 6280 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@knoche-haustechnik.de.

Jedes Zuhause ist anders. Deshalb finden wir gemeinsam die passende Lösung, die zu Ihnen und Ihrem Zuhause passt.

-----

Noch nicht genug? Kommen Sie zu unserem Vortrag am

Montag, den 07.09.2026 um 18 Uhr
Rohdauhof 1, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg

>>>Hier geht's zur Anmeldung

------

Bildquelle: Haus & Grund Köln-Bonn-Wesseling und Umgebung e.V. 

Kostenloser Newsletter

Immer einen Schritt voraus sein!

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig exklusive Einblicke und Updates direkt in Ihr Postfach. Erfahren Sie als Erster von unseren neuesten Vorträgen, spannenden News und attraktiven Angeboten.

Jetzt abonnieren und informiert bleiben!

Ihre Daten sind sicher. Hier ist unsere Datenschutzerklärung.
Knoche Haustechnik
Zuverlässig, nachhaltig und kundennah
© 2026 Knoche Haustechnik GmbH